Eine Zweitmeinung.
Für optimale Mundgesundheit.
Ist bei Ihnen eine aufwendige Behandlung geplant? Dann sollten Sie eine zweite Meinung von einem unabhängigen Zahnarzt einholen. So erhalten Sie Gewissheit, ob die vorgeschlagene Behandlung die beste für Sie ist.
Sie haben als Patient ein Recht darauf, sich eine alternative Diagnose von einem unabhängigen Zahnarzt einzuholen. Kosten fallen dabei nicht an.
Das sind die Voraussetzungen für eine Zweitmeinung:- Sie müssen krankenversichert sein. Manche Beratungsstellen empfangen nur Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen.
- Der behandelnde Zahnarzt muss Ihnen bereits einen Heil- und Kostenplan vorgelegt haben.
Die Zweitmeinung vom Zahnarzt erhalten Sie schriftlich und mit einer individuellen Therapieempfehlung.